Selbst in München Fehlanzeige: Beratung von Existenzgründungen von behinderten Menschen
Wer als behinderter Mensch in München eine berufliche Existenzgründung plant, steht vor besonderen Herausforderungen. Viele Fragen gilt es zu klären. Vor allem, welches die richtigen Unterstützungsmöglichkeiten und Institutionen für diesen Fall sind und wie diese richtig abgerufen beziehungsweise kontaktiert werden können. Die Unterstützung beinhaltet sowohl eine finanzielle Seite, aber auch die psychologische Begleitung des Gründers/der Gründerin.
In Deutschland gibt es nur eine einzige Institution mit diesem Beratungsauftrag für behinderte Menschen: „Enterability“ in Berlin. Ein guter Ort – zentral gelegen -, der dazu geeignet wäre, behinderte ExistenzgründerInnen aus ganz Deutschland zu beraten. Und doch ist dies nicht möglich… Wer (als Privatperson, als schwerbehinderte/r GründerIn) beispielsweise in München wohnt und sich an „Enterability“ wenden würde, bekäme einen abschlägigen Bescheid. Einzig Institutionen, die behinderte Menschen mit Gründungsabsicht unterstützen wollen, können von „Enterability“ profitieren. Diese erhalten dann entsprechende Informationen, um die Beratung vor Ort leisten zu können.
Dass es in mehrfacher Hinsicht sinnvoll ist, GründerInnen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen spezifisch und auf geeignete Weise zu unterstützen, ist seit langem bekannt: Die gezielte Ausgestaltung des eigenen Arbeitsplatzes durch ergonomisch und zeitlich passende Bedingungen führt zu einer höheren beruflichen Zufriedenheit bei den Betroffenen. Dies spiegelt sich dann auch in deren höherer physischer und psychischer Leistungsfähigkeit wider.
Fazit: Dem Beratungsbedürfnis behinderter Menschen, die eine Existenzgründung planen, gilt es zu entsprechen. Behinderten Menschen sollte in der Arbeitswelt inklusiv begegnet werden. Menschen mit ungleichen Voraussetzungen sollten gleich behandelt werden. Eine einzige – eher regional fokussierte – Beratungsstelle deckt diesen Bedarf nicht ab. Wünschenswert wäre es, wenn die Politik gesetzlich einen Beratungsanspruch festschreibt und zukünftig idealerweise in jedem Bundesland mindestens eine „Enterability“ entsprechende Beratungsstelle vorhanden wäre. So auch in München.